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Arbeitsrecht

Unserer Kompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht können Sie vertrauen.

Arbeitgeber:

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Arbeitsverhältnisse, beraten Sie erfolgreich in der Ausgestaltung befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge. Darüber hinaus beantworten wir gerne Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Gestaltung von Arbeitszeugnissen.

Wenn Sie Kündigungen aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag schließen wollen, finden Sie bei uns sachkundige Unterstützung.

Auch wenn Sie sich gerade selbständig gemacht haben und nun eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einstellen wollen, beraten wir Sie gerne bei der Abfassung der Arbeitsverträge und unterstützen Sie bei den anstehenden Fragen.

Selbstverständlich unterstützen und vertreten wir Sie in all diesen und weiteren Fragen auch vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitnehmer:

Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten und wollen dagegen vorgehen? Wir unterstützen Sie bei den anstehenden Fragen: von der Anhörung des Betriebsrats über die Durchsetzung noch offenstehender Urlaubs- oder Vergütungsansprüche bis zur Prüfung von erteilten Arbeitszeugnissen.

Oft liest sich ein Zeugnis auf den ersten Blick sehr positiv, doch birgt es versteckte Formulierungen, die sich nachteilig auf Ihr berufliches Fortkommen auswirken. Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese Formulierungen ausfindig zu machen, und bewirken eine Richtigstellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht, ob z.B. im Kündigungsschutzverfahren, im Verfahren zur Prüfung einer wirksamen Befristung des Arbeitsvertrages oder in Diskriminierungsstreitigkeiten.
Wir beraten Sie gerne bei der Abfassung von Aufhebungsverträgen, wägen mit Ihnen Vor- und Nachteile, Risiken und Chancen ab und planen mit Ihnen die Gestaltung und Abwicklung.

Auch in den oft schwierigen Verhandlungen um die Formulierungen, Befristungen und Klauseln der Verträge für leitende Angestellte bringen wir unsere Erfahrungen und Ideen für eine schnelle und gute Lösung ein.

Unsere Kompetenzen reichen über diesen Bereich weit hinaus.

So stehen wir häufig dem Betriebsrat zur Seite, wenn es darum geht, dessen Rechte gegenüber der Geschäftsleitung durchzusetzen und hierbei entstehende Konflikte zu lösen.
Wir beraten Geschäftsführer zu den sich vor der Einstellung ergebenden Fragen, übernehmen den Entwurf eines Geschäftsführervertrages oder unterstützen bei der Loslösung aus diesem Vertrag.
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie Fragen zum Handelsvertreterrecht haben.
Und wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Kirche oder als Kirchengemeinde rechtliche Unterstützung brauchen, können wir Ihnen mit Expertenwissen weiterhelfen.

Unsere Experten: